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   BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 52/09 B   

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https://dejure.org/2009,27958
BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 52/09 B (https://dejure.org/2009,27958)
BSG, Entscheidung vom 20.08.2009 - B 14 AS 52/09 B (https://dejure.org/2009,27958)
BSG, Entscheidung vom 20. August 2009 - B 14 AS 52/09 B (https://dejure.org/2009,27958)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 52/09 B
    Zur Begründung hat das LSG ua ausgeführt, es könne letztlich dahinstehen, ob es sich bei den Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Gewährung von Krankenkostzulagen um ein antizipiertes Sachverständigengutachten handele und ob insoweit eine Abweichung von der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Februar 2008 (SozR 4-4200 § 21 Nr. 2) vorliege.
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 52/09 B
    Es ist hier nicht darüber zu befinden, ob die Frist vom 6. April 2009 bis 16. April 2009 unangemessen kurz gewesen wäre (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 12. Februar 2009, B 5 R 386/07 B, mwN), denn der Kläger konnte sich auf Grund der Verfügung des Berichterstatters darauf verlassen, bis zum 30. April 2009 Gelegenheit zur Stellungnahme zu haben.
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 37/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss, Anhörung Beteiligter

    Auszug aus BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 52/09 B
    Bei einem Verstoß gegen § 153 Abs. 4 SGG liegt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ein sog absoluter Revisionsgrund vor, bei dem eine Kausalität des Verfahrensfehlers für die Entscheidung (Beruhen der Entscheidung auf dem Verfahrensverstoß) nicht mehr vorgetragen werden muss (vgl hierzu grundlegend BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 5, mwN).
  • BSG, 08.03.2023 - B 7 AS 97/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Nach der Rechtsprechung des BSG darf das LSG vor Ablauf einer selbst gesetzten Anhörungsfrist die Berufung grundsätzlich nicht nach § 153 Abs. 4 SGG zurückweisen (vgl nur BSG vom 20.8.2009 - B 14 AS 52/09 B - RdNr 6) .
  • BSG, 18.12.2012 - B 5 R 294/12 B
    Folglich wirkt sich im Ergebnis nicht aus, dass das LSG seine (formale) Pflicht verletzt hat, den Ablauf der selbst gesetzten Anhörungsfrist abzuwarten (vgl dazu BVerfG Beschluss vom 24.10.1991 - 1 BvR 604/90 - Juris RdNr 16; Senatsbeschlüsse vom 7.7.1998 - B 5 RJ 16/98 R - SozR 1500 § 170 Nr. 7 und vom 12.2.2009 - B 5 R 386/07 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 7 RdNr 12 sowie BSG Beschlüsse vom 17.4.2012 - B 13 R 61/12 B - Juris RdNr 8 und vom 20.8.2009 - B 14 AS 52/09 B - Juris RdNr 6; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 502) und dadurch Beteiligtenvorbringen übergangen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 1 AS 4061/09
    Auf die daraufhin eingelegte Revision (Az.: B 14 AS 52/09 B) hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 20. August 2009 den Beschluss des LSG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückgewiesen, da der Beschluss vor Ablauf der dem Kläger mitgeteilten Äußerungsfrist zum 30. April 2009 ergangen und damit der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden sei.
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